Grenzüberschreitende PKW-Überlassung
EuGH regelt Umsatzsteuer bei PKW-Überlassung neu
Zum 1.7.2021 trat die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes in Kraft. Die wesentlichen Änderungen aus dem Digitalpaket sind u. a. der Ersatz der bisherigen „Versandhandelslieferungen“ durch einen „innergemeinschaftlichen Fernverkauf“. Als innergemeinschaftlicher Fernverkauf wird die Lieferung eines Gegenstands an (private) Abnehmer in anderen EU-Ländern bezeichnet. Der für die Besteuerung maßgebliche Ort der Lieferung bleibt unverändert.
Mit Inkrafttreten der zweiten Reformstufe entfällt die Lieferschwelle im bisherigen Sinne. Es gilt lediglich die für alle EU-Mitgliedstaaten maßgebliche Bagatellgrenze in Höhe von € 10.000,00. Die Bagatellgrenze gilt nicht pro EU-Land, sondern für alle Fernverkäufe sowie für alle auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer (vgl. im Einzelnen § 3a Abs. 5 Umsatzsteuergesetz/UStG).
Unternehmer, die innergemeinschaftliche Fernverkäufe durchführen, müssen sich im jeweiligen Bestimmungsland des Leistungsempfängers nicht mehr registrieren. Sie können ihren Steuerpflichten auch über ein nationales elektronisches Portal nachkommen.
Stand: 30. März 2022
Sie sind von diesem Thema betroffen bzw. haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns!
Über uns: Die Schuster GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft steht seit 1964 für eine qualitativ hochwertige und ganzheitliche Steuerberatung mit Standort in Ulm. Dank unseren engagierten Mitarbeitern pflegen wir teilweise über Jahrzehnte hinweg einen vertrauten und ehrlichen Umgang mit unseren Mandanten.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.