Zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen
Steuerförderung zusätzlicher Vorsorgeaufwendungen zur Einkommenssicherung im Alter
Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung die Betriebsrente insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen stärken. Unter anderem sollen Geringverdiener, die sich für dieses Rentenmodell entscheiden, mit Zuschüssen unterstützt werden. Der Bundestag hat dem Gesetz am 1.6.2017 zugestimmt. Vom Bundesrat wurde das Gesetz am 7.7.2017 genehmigt.
Freiwillige Zusatzrenten: Freiwillige Zusatzrenten als auch Betriebsrenten bis zu € 200,00 pro Monat sollen nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.
Staatliche Förderung: Geringverdiener mit einem monatlichen Einkommen von bis zu € 2.200,00 sollen auf erhaltene Arbeitgeberzuschüsse von bis zu € 480,00 jährlich einen staatlichen Zuschuss von bis zu € 144,00 erhalten. Der Zuschuss soll nach dem neuen Gesetz 15% des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen. Voraussetzung für den staatlichen Zuschuss ist, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Garantien: Entlastung bringt das neue Gesetz auch für die Arbeitgeber. Diese müssen künftig keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente abgeben, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge.
Zuschüsse: Neu ist auch, dass die Arbeitgeber zur Zahlung eines Betriebsrentenzuschusses verpflichtet werden können, wenn der Arbeitnehmer die Anwartschaften über eine Entgeltumwandlung anspart.
Die staatlichen Zuschüsse von 15 % des Sparbeitrags sollen für Neuverträge ab 2019 gelten. Bereits bestehende Verträge sollen nach dem neuen Gesetz ab 2022 gefördert werden.
Stand: 27. Juli 2017
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