Beiträge zur Rentenversicherung
Volle Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023
Beschluss des Bundeskabinetts
Das Bundeskabinett hat kurz vor Jahresende drei die Rente betreffenden Beschlüsse gefasst. Einer davon dürfte Arbeitnehmer und die Unternehmer am meisten freuen: die Senkung des Beitragssatzes von 18,9 auf 18,7 %.
Die Beitragssenkung war wegen einer im kommenden Jahr zu hohen Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenkasse möglich bzw. notwendig geworden.
Zu einer Beitragssenkung kommt es auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag sinkt zum 01.01.2015 von 25,1 auf 24,8 %.
Der niedrigere Beitragssatz gilt bereits ab dem Beitragsmonat Januar 2015. Nach Schätzungen der Bundesregierung werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Beitragssenkung um rund 1 Mrd. € entlastet.
Stand: 22. Dezember 2014
Sie sind von diesem Thema betroffen bzw. haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns!
Über uns: Die Schuster GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft steht seit 1964 für eine qualitativ hochwertige und ganzheitliche Steuerberatung mit Standort in Ulm. Dank unseren engagierten Mitarbeitern pflegen wir teilweise über Jahrzehnte hinweg einen vertrauten und ehrlichen Umgang mit unseren Mandanten.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.