Förderung der Elektromobilität
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
Der Bundesrechnungshof ist jene Institution, die nach der Bundeshaushaltsordnung die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes überwacht und dokumentiert. In der aktuellen Unterrichtung (BT Drucks 19/26 vom 25.10.2017) sieht der Rechnungshof u. a. Aufwendungen im zweistelligen Milliardenbereich für die Aufnahme und Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf den Bundeshaushalt zukommen. Zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit des Haushalts mahnt die Behörde den Abbau zahlreicher Steuervergünstigungen an.
Geht es nach dem Willen des Bundesrechnungshofs, sollen u. a. Steuerrabatte für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie Vergünstigungen für Dieselkraftstoffe abgeschafft werden. Erhebliche Mindereinnahmen würde auch die steuerliche Behandlung von Firmenwagen verursachen. Weiterhin äußerte der Bundesrechnungshof Zweifel an den gegenwärtigen Umsatzsteuersätzen. Er fordert eine Reform der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 %.
Stand: 27. Dezember 2017
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