Reinvestitionsfristen erneut verlängert
Wirtschaftsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge ab 2017 gebildet wurden, können jetzt bis Ende 2023 angeschafft werden.
Die diversen Möglichkeiten der Gewährung steuerfreier Gehaltsextras als Ersatz für eine steuerpflichtige Lohnerhöhung bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dies gilt allerdings nur soweit, als die Gestaltungen richtig gewählt werden. Ein Fall, den das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.2.2016, 9 K 9317/13) zu entscheiden hatte, war für den Arbeitnehmer missglückt.
Ein Arbeitgeber hatte einen Pkw geleast und diesen seinem Angestellten überlassen. Es wurde vereinbart, dass die Leasingkosten vom Gehalt des Angestellten abgezogen werden. Der Angestellte konnte das Fahrzeug für Dienst- und Privatfahrten nutzen. Für Dienstreisen erhielt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Erstattung, die in vollem Umfang der Lohnsteuer unterworfen wurde. Außerdem wurde die Privatnutzung nach der 1 %-Methode versteuert. Der Arbeitnehmer wollte nun den prozentualen Anteil der monatlichen Leasingraten, die auf die Dienstreisen entfielen, als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. Finanzamt und auch das Finanzgericht untersagten den Werbungskostenabzug. Begründung: Werbungskosten lägen schon begrifflich nicht vor, weil der Kläger auf seinen Gehaltsanspruch in Höhe der Leasingkosten verzichtet habe.
Stand: 26. März 2018
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