Offenlegung von Jahresabschlüssen
Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen.
Jahresabschlüsse werden von Unternehmern oder deren Steuerberater bisher überwiegend in Papierform oder als PDF-Datei an die Sparkassen und Banken übermittelt. Dort müssen die Daten anschließend zur weiteren Verarbeitung manuell erfasst werden. Mit dem neuen Digitalen Finanzbericht (DiFin) soll künftig eine direkte Verarbeitung der im bekannten XBRL-Format übermittelten Daten erfolgen können.
Wesentlicher Vorteil der digitalen Finanzberichte für die Unternehmen ist eine schnellere Kreditentscheidung. Voraussetzung für die elektronische Übermittlung ist die Abgabe einer Haftungsklarstellungserklärung vonseiten der Bank bzw. Sparkasse sowie eine Erklärung des Unternehmers (Bankkunden) gegenüber seinem Kreditinstitut über die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse (Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung).
Stand: 28. Mai 2018
Sie sind von diesem Thema betroffen bzw. haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns!
Über uns: Die Schuster GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft steht seit 1964 für eine qualitativ hochwertige und ganzheitliche Steuerberatung mit Standort in Ulm. Dank unseren engagierten Mitarbeitern pflegen wir teilweise über Jahrzehnte hinweg einen vertrauten und ehrlichen Umgang mit unseren Mandanten.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.