Seitenbereiche

Sie bestimmen den Kurs −

wir kümmern uns um die Steuern

Inhalt

Funktionsverlagerungsverordnung

Fremdvergleichsgrundsatz

Der durch das Außensteuergesetz/AStG geprägte Fremdvergleichsgrundsatz (auch „Arm´s-Length-Prinzip“ genannt) erfordert, dass bei der Gewinnermittlung von Betriebsstätten Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde gelegt werden, die unter voneinander unabhängigen Dritten unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart werden. Geschieht dies nicht, müssen die Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so gesetzt werden, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären (§ 1 Abs 1 AStG).

Neue Funktionsverlagerungsverordnung

Zentraler Anwendungspunkt des Fremdvergleichsgrundsatzes sind Funktionsverlagerungen. Hierzu wurde das Bundesministerium der Finanzen in § 1 Absatz 6 AStG ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, in der die Einzelheiten zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes geregelt werden. Das BMF hat hierzu kürzlich am 5.7.2022 den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes veröffentlicht (Funktionsverlagerungsverordnung/FVerlV).

Keine Verschärfungen

Gemäß dem Referentenentwurf (Teil B) sind keine Verschärfungen für Steuerpflichtige zu erwarten. Denn die überarbeitete Verordnung soll „nicht über die bisherige hinaus“ gehen, sondern die Regelungen in Abgrenzung zum Gesetz neu ordnen.

Stand: 27. September 2022

Bild: photobyphotoboy - stock.adobe.com

Sie sind von diesem Thema betroffen bzw. haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns!

 

Über uns: Die Schuster GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft steht seit 1964 für eine qualitativ hochwertige und ganzheitliche Steuerberatung mit Standort in Ulm. Dank unseren engagierten Mitarbeitern pflegen wir teilweise über Jahrzehnte hinweg einen vertrauten und ehrlichen Umgang mit unseren Mandanten.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.